Unsere MitgliederGemeinden

Der Verein LGI besteht aus folgenden Mitgliedergemeinden.
















Gemäss Art. 4 der Statuten können öffentlich-rechtliche Körperschaften, Institutionen der Sozialwirtschaft und Dritte Mitglieder werden. Diese müssen staatliche Aufgaben erfüllen und zur Erreichung des Vereinszweckes beitragen.